1. Präambel
Als Kampfsportschule, die rund 300 Kinder betreut, sehen wir den Schutz von Kindern und Jugendlichen als unsere höchste Verpflichtung.
Dieses Kinderschutz-Programm dient der Prävention von Gewalt, insbesondere sexualisierter Gewalt, und legt verbindliche Standards für unser gesamtes Team fest.
Ziel ist der Aufbau einer sicheren Umgebung, in der Kinder und Jugendliche ihre sportlichen Fähigkeiten entfalten können.
2. Grundsätze und Leitbild
– Wir stellen das Kindeswohl in den Mittelpunkt unseres Handelns.
– Wir dulden keine Form von Gewalt, Diskriminierung oder Grenzverletzung.
– Wir fördern eine Kultur des Hinschauens und der offenen Kommunikation.
– Alle Mitarbeitenden und Helfer verpflichten sich zur Einhaltung dieses Programms.
3. Verhaltensregeln für Trainer und Helfer
– Körperkontakt erfolgt ausschließlich sportartspezifisch, fachlich begründet und unter Beachtung des Schamgefühls.
– Einzeltrainings oder Einzelgespräche finden nur in Sichtweite Dritter statt.
– Übernachtungsangebote und Feriencamps werden nach klaren Schutzstandards organisiert.
– Bei Verdacht oder Beobachtung von Grenzverletzungen ist sofort die zuständige Ansprechperson zu informieren.
4. Präventionsmaßnahmen
– Alle Trainer und Helfer legen ein erweitertes Führungszeugnis vor (alle 5 Jahre zu erneuern).
– Neue Mitarbeitende erhalten das Kinderschutz-Programm und unterschreiben eine Verpflichtungserklärung.
– In Feriencamps und bei Übernachtungen gelten spezielle Schutzkonzepte (z.B. getrennte Schlafräume, Betreuung im Team).
5. Meldewege und Verfahren bei Verdachtsfällen
– Bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung erfolgt eine vertrauliche Information an den Kinderschutz-Beauftragten.
– Die Verdachtsklärung erfolgt in Zusammenarbeit mit Fachberatungsstellen oder dem Jugendamt.
– Eine Dokumentation der Vorfälle wird unter Beachtung des Datenschutzes geführt.
– Bei akuter Gefahr wird sofort die Polizei oder das Jugendamt eingeschaltet.
6. Verpflichtungserklärungen
– Alle Trainer, Helfer und Mitarbeitenden unterschreiben die „Selbstverpflichtung zum Kinderschutz“.
– Die Verpflichtung umfasst die Einhaltung der Verhaltensregeln, die Teilnahme an Schulungen und die Vorlage des Führungszeugnisses.
7. Zuständigkeiten
– Die Position des Kinderschutz-Beauftragten wird von Christoph Dahm ausgeführt.
Christoph Dahm ist die zentrale Ansprechstelle für Kinderschutz-Fragen.
– Die Schulleitung trägt die Gesamtverantwortung für die Umsetzung dieses Programms.
8. Kommunikation und Transparenz
– Dieses Kinderschutz-Programm wird auf der Website veröffentlicht und ist öffentlich zugänglich.
– Eltern, Kinder und Mitglieder werden regelmäßig über die Kinderschutz-Maßnahmen informiert.
– Es werden Feedbackmöglichkeiten für Kinder und Eltern eingerichtet (z.B. anonyme Box, E-Mail-Adresse).
9. Evaluation und Weiterentwicklung
– Das Kinderschutz-Programm wird jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst.
– Änderungen werden im Team besprochen und dokumentiert.
Anhänge
Anhang 1:
Verhaltenscodex für Trainer und Helfer
1. Ich respektiere die Würde, die Persönlichkeit und die Intimsphäre jedes Kindes.
2. Ich handle verantwortungsvoll und missbrauche meine Autorität nicht.
3. Ich verzichte auf jede Form von Gewalt, sei sie körperlicher, psychischer oder sexueller Art.
4. Ich wahre professionelle Distanz, insbesondere bei körperlichem Kontakt.
5. Ich kommuniziere klar und verständlich, ohne Kinder zu demütigen oder bloßzustellen.
6. Ich beobachte aufmerksam Situationen, in denen das Wohl von Kindern gefährdet sein könnte, und handle entsprechend.
7. Ich halte mich an die festgelegten Kommunikationswege der JSD Gbr.
Anhang 2:
Verpflichtungserklärung zum Kinderschutz
Hiermit verpflichte ich mich,
– das Kinderschutz-Programm der [Name der Kampfsportschule] einzuhalten,
– den Verhaltenscodex umzusetzen,
– bei Verdachtsmomenten auf Kindeswohlgefährdung unverzüglich die zuständige Stelle zu informieren,
– ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis vorzulegen.
Name: ________________________________
Funktion: _____________________________
Datum: _______________________________
Unterschrift: __________________________
Anhang 3:
Checkliste Kinderschutz bei Feriencamps und Übernachtungen
– Trennung der Schlafräume nach Geschlecht und Alter.
– Mindestens zwei Betreuer•innen pro Gruppe.
– Keine Einzelbetreuung ohne Sichtkontakt.
– Klare Regeln für digitale Gerätenutzung und Bildveröffentlichung (vgl. Fotoeinverständniserklärung).
– Notfallkontakte (Eltern, Ärzte, Polizei) vorhanden.
– Besprechung der Schutzregeln vor Campbeginn mit allen Kindern.
– Tägliche Reflexion der Tagesereignisse im Team.